ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der FAIRWAYSPORTS GBR

 

1. Geltungsbereich

(1) Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events und Marketing, Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Umsetzung von Marketingkonzepten, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur: FairwaySports C. Witt & T. Wendt GbR (nachfolgend FairwaySports genannt) diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FairwaySports GbR” (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von FairwaySports ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit FairwaySports in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit FairwaySports in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte, als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig. FairwaySports tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf.

3. Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von FairwaySports, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von FairwaySports sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, FairwaySports mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage (Preisliste) von FairwaySports. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Eventkonzeption, Eventplanung, Werbegestaltung, Werbetexte und Durchführung von Events enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und FairwaySports kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von FairwaySports zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt FairwaySports nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt sein Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben von FairwaySports als Zustimmung.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch FairwaySports ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von FairwaySports erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Event- und Marketing Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt FairwaySports dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Änderungen können jedoch zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Leistungsterminen führen, die der Kunde mit der Vertragsänderung akzeptiert. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. FairwaySports ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) FairwaySports ist berechtigt Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten zu schließen. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Sportanlagen, Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und Sponsoren. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen FairwaySports und den Dritten. FairwaySports ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

(4) Soweit FairwaySports entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist FairwaySports berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

(5) Incentive-Reisen werden von FairwaySports nur vermittelt. FairwaySports ist kein Reiseveranstalter.

(6) Übliche Nebenkosten, die bei der Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag entstehen wie z. B. Reisekosten, Spesen, Boten- oder Taxifahrten, Frachtkosten sowie Nebenkosten, die aus der Anmietung einer Lokation (Heizungs-, Abfallentsorgungs-, Reinigungskosten etc.) oder aus anderen veranstaltungsspezifischen Gründen entstehen, bedürfen keiner separaten Beauftragung durch den Kunden. Gegen Vorlage geeigneter Nachweise erstattet der Kunde FairwaySports diese Nebenkosten.

5. Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat FairwaySports alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von FairwaySports.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde FairwaySports unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprachen mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen und die Kosten zu tragen.

(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(5) Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.

(6) Fotografien sowie Video-, und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von FairwaySports genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

6. Mietsachen

(1) FairwaySports ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. FairwaySports ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls FairwaySports nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch FairwaySports bestätigt worden sind. FairwaySports steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

(3) Für Stromausfälle übernimmt die FairwaySports keine Haftung. Der Kunde oder der Eigentümer der angemieteten Lokation hat für eine nach Maßgabe der VDE ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behält sich die FairwaySports vor, den Mietvertrag zu beenden und eventuell mit vermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.

(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne schriftliche Genehmigung von FairwaySports untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. FairwaySports behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet FairwaySports Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand

7. Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) FairwaySports bemüht sich für alle Veranstaltungen Zahlungspläne zu entwickeln, die sich an den Zahlungsbedingungen der beauftragten Dienstleister und Sponsoren orientieren. Die Zahlungsziele sind vom Kunden einzuhalten. FairwaySports ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen (Zwischenrechnungen). Darüber hinaus ist FairwaySports berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  • 40% der vereinbarten Vergütungen bei Vertragsabschluss
  • 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
  • Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat FairwaySports das Recht, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von FairwaySports unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

8. Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält FairwaySports nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen von FairwaySports, insbesondere deren Inhalt im Eigentum von FairwaySports. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen von FairwaySports (z. B. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, Kalkulationen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von FairwaySports. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit FairwaySports darf der Kunde die Leistungen von FairwaySports nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von FairwaySports durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FairwaySports und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen von FairwaySports, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung durch FairwaySports   erforderlich. Dafür steht FairwaySports und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen, Eventserien) oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung durch FairwaySports. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung durch FairwaySports. Über den Umfang der Nutzung steht FairwaySports ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die FairwaySports überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist.

9. Geheimhaltung

FairwaySports ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Tatsachen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet FairwaySports diese zur gleichen Sorgfalt.

Der Kunde verpflichtet sich seinerseits ebenfalls zur Geheimhaltung aller vertraglichen Vereinbarungen und ihm durch FairwaySports zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen, sowie für die vertraglich vereinbarten Regelungen und Vergütungen. Die Geheimhaltungspflicht der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

10. Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit FairwaySports jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses oder die Stornierung des Events verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgelts, insbesondere schon erbrachte Vorleistung nach folgender Regelung:

  • Der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die FairwaySports bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind. Diese Fremdkosten werden anhand der Rechnungen und anhand von Stundenzetteln und Belegen durch FairwaySports nachgewiesen.
  • Unabhängig von (a) ist der Kunde verpflichtet FairwaySports für bereits erbrachte Vorleistungen einen Ausgleich nach folgender Staffelung zu zahlen:

– bis zu 5 Monaten vor dem Event =   25 % des vereinbarten Entgelts

– bis zu 3 Monaten vor dem Event =   50 % des vereinbarten Entgelts,

– ab 2 Monate vor dem Event        =   80 % des vereinbarten Entgelts,

– ab 14 Tage vor dem Event          = 100 % des vereinbarten Entgelts,

  • Berechnungsgrundlage der Stornierungskosten sind die 100% Angebots- bzw. Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

(1) FairwaySports verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich, innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch FairwaySports, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen FairwaySports der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, richten sich die Fristen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung (höhere Gewalt u.a.), positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FairwaySports beruhen.

12. Haftung

(1) FairwaySports haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet FairwaySports nur, soweit FairwaySports bzw. seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben (z.B. Golfclubs, Hotels etc.), die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern FairwaySports nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.

(6) Soweit FairwaySports im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt FairwaySports derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen FairwaySports keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

13. Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch FairwaySports auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch FairwaySports selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von FairwaySports an Beauftragte und gem.  § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. FairwaySports ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

14. Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen FairwaySports und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Berlin soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend

15. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommender Ersatzbestimmung zu treffen.

 

Stand Februar 2017